Bei der Klage des österreichischen Eishockeyverbands (ÖEHV) gegen den Kurier und einen Sportjournalisten ist es am heutigen Freitag am Wiener Handelsgericht zu einem Vergleich zwischen beiden Parteien gekommen.
Nach rund zweistündiger Verhandlung wurde sich auf eine gemeinsame Presseerklärung geeinigt, die eine Widerrufsfrist von drei Wochen beinhaltet. Sollte in dieser Zeit keine gemeinsame Erklärung zustande kommen, wird die Verhandlung wieder aufgenommen.
Zusätzlich zahlt der ÖEHV einen Prozesskostenbeitrag von 1.500 Euro an den Kurier , dieser muss binnen 14 Tagen nach Rechtswirksamkeit beim Medium eingehen.
ÖEHV wollte sich nicht kaputtschreiben lassen
Der ÖEHV hatte infolge eines im Kurier veröffentlichten Artikels, in dem es um die finanziellen Probleme des Verbands ging, eine Klage wegen wirtschaftlicher Rufschädigung eingebracht.
Man war der Meinung, dass die wirtschaftliche Lage in unvertretbarer Weise und ohne entsprechende Tatsachengrundlage völlig übertrieben negativ dargestellt worden sei , hieß es auf Anfrage des Standard bereits im August. Zudem wolle man sich nicht kaputtschreiben lassen, erklärte Präsident Klaus Hartmann während der Verhandlung.
Neben dem seit 2020 im Präsidenten-Amt befindlichen Villacher war der ÖEHV auch durch Vizepräsident Nicolas Stockhammer vertreten. Die Zeugen, darunter Teamchef Roger Bader, blieben unbefragt.
Sunday 12 October 2025

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