Wednesday 29 October 2025
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kurier.at - 2 days ago

Aufregung am Standesamt: Iranerin sollte Erlaubnis des Vaters vorlegen

Nach iranischem Recht, das auf dem Islam basiert, brau­chen Frau­en die Zu­stim­mung ihres Va­ters, um zu hei­ra­ten. Dass Iranerinnen auch in Österreich nach der väterlichen Erlaubnis gefragt werden, würde man eher nicht erwarten. Genau dazu soll es laut einem Bericht im Ö1 Morgenjournal jedoch im Jahr 2024 gekommen sein. In Wien sei von einer Iranerin für die Verpartnerung mit ihrem Freund die Erlaubnis ihres Vaters gefordert worden. Konkret steht auf der Liste der zu bringenden Nachweise der Punkt Zustimmung Vater .Erst als sich das Paar schriftlich beschwert, erklärte die Beamtin in Absprache mit ihrer Vorgesetzten von der Erlaubnis absehen zu können. Warum Behörden ausländische Gesetzte anwendenDer Hintergrund: Iranisches Recht gilt für Staatsangehörige unter Umständen auch in Österreich – solange dieses nicht den österreichischen Grundwerten, wie der Verfassung oder den Menschenrechten, widerspricht. Zwangs- oder Kinderehen sind daher freilich illegal.Im Fall von Eheschließungen bedeutet das auch: Behörden wenden mitunter ausländisches Recht an. Das entspricht dem Prinzip des internationalen Privatrechts.Die zuständigen MA 63 in Wien erklärt auf KURIER-Anfrage, dass es für derartige Fälle seit 2020 eine interne Handlungsanweisung gibt, die allen Ämtern bekannt sei. Man weise nur aus Servicegründen darauf hin, dass es bei Nichtvorliegen der Erlaubnis zu Problemen bei der Anerkennung der Ehe im Iran kommen könnte. Keine VerpflichtungDie Eheschließung könne in Österreich dennoch stattfinden, eine verpflichtende Vorlage der väterlichen Einverständnis besteht also eigentlich nicht. Für eingetragene Partnerschaften sei eine väterliche Erlaubnis ohnehin nicht notwendig.Wie der geschilderte sowie weitere Fälle jedoch zeigen, scheint das Vorgehen bei den Standesämtern abzuweichen bzw. zu variieren, von Betroffenen wird Unterschiedliches gefordert. Bei einem weiteren Fall im Jahr 2022 habe eine Iranerin laut Morgenjournal für ihre Heirat die väterliche Erlaubnis vorgelegt: Ein formloser Satz auf Persisch genügte.Wesentlich strenger scheint das Amt noch vor 13 Jahren gewesen zu sein: Sara (Name geändert) erzählt davon, dass sie für ihre Heirat die diplomatisch beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters vorlegen musste.Ein mühsames und teures Prozedere: Die Erlaubnis musste beim Außenministerium sowie der österreichischen Botschaft in Teheran beglaubigt werden, um dann an das Standesamt in Wien übermittelt zu werden.Das dauerte laut der studierten Genetikerin so lange, dass sogar die Trauung verschoben werden musste. Sie habe sich dadurch extrem diskriminiert gefühlt: Ich bin eine erwachsene Frau, habe hier studiert und bin hochqualifiziert. Aber beim Heiraten werde ich wie ein Kind behandelt.


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