Rund acht Prozent der arbeitslos gemeldeten Personen haben im Burgenland im Vorjahr im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe dazuverdient. Das ist ab 1. Jänner 2026 nur noch in klar geregelten Ausnahmefällen möglich. Das AMS Burgenland hat daher eine Informationsoffensive gestartet.
				Friday 31 October 2025			
						
		orf.at - 16 hours ago 
AMS informiert über neue Zuverdienstregelung
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