Saturday 18 October 2025
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kurier.at - 2 days ago

Helmpflicht kommt – aber nur bis unter 16 Jahren

Auf den Tag genau drei Wochen nachdem Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) seinen ersten großen politischen Wurf präsentierte – nämlich den Bau der S1 samt Lobautunnel – setzt er nun zum zweiten Vorstoß an. Dieses Mal nimmt er sich der Straßenverkehrsordnung (StVO) an und markiert damit bereits zum zweiten Mal genau dort sein Revier, wo bis vor der Wahl noch die ehemalige Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) ihre Flagge zeigte. Konkret geht es dabei um die kamerabasierte Verkehrsberuhigung von Innenstädten und die Verbannung von E-Mopeds von den Radwegen, zwei Themen die die Grüne Ministerin trotz mehrfacher Forderungen nicht durchsetzte – sowie neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes. Die Details dazu: Wie sollen Innenstädte verkehrsberuhigt werden?Einfahrts- und Fahrverbote sollen künftig anhand eines automatisierten Zufahrtsmanagements in Form von Kameras kontrolliert werden. Die Systeme sollen ausschließlich in klar definierten Zufahrtsbereichen, etwa an Einfahrten zu Stadtzentren, eingesetzt werden. Ersichtlich werden soll die Zufahrtskontrolle für Verkehrsteilnehmer in Form einer Zusatztafel sowie einer eigenen Bodenmarkierung. Wer wird von den Kameras erfasst?Die automatisierte Zufahrtskontrolle soll nur für „mehrspurige Kraftfahrzeuge“ gelten, also etwa für Autos. Einspurige Kraftfahrzeuge , etwa Motorräder oder Mopeds, sollen ausgenommen sein. Nicht zulässig soll außerdem die kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen sowie Fußgängerzonen sein. Was ändert sich bei den E-Mopeds?E-Mopeds gelten derzeit noch als Fahrräder. Sie sollen künftig zu den Kraftfahrzeugen zählen, wodurch sie von den Radwegen auf die Straße verbannt werden. Zur Pflicht wird damit auch eine Nummerntafel, eine Versicherung, ein Führerschein und ein Sturzhelm.Was bedeutet das für die E-Moped-Fahrer?Für viele E-Moped-Fahrer, deren Großteil migrantische Essenslieferanten sind, dürften die neuen Regeln einen großen Einschnitt bedeuten. Sowohl die Versicherung als auch der Erwerb eines Führerscheins sind mit großen finanziellen Kosten verbunden.APA/HARALD SCHNEIDER E-Mopeds werden künftig von den Radwegen verschwinden.Für wen wird es künftig eine Helmpflicht geben?Neben den E-Moped-Fahrern werden künftig auch einige E-Bike und E-Scooter-Fahrer Helme brauchen. Bei den E-Bike-Fahrern sind es alle bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, bei den E-Scooter-Fahrern alle bis zum 16. Lebensjahr. Wer soll die Einhaltung der Helmpflicht kontrollieren?Vor allem bei Verleih-Systemen, wie etwa den Leih-E-Scootern, wird es für die Betriebe schwierig sein, die Einhaltung der Helmpflicht zu kontrollieren. Ob die Verantwortung allein auf Nutzer-Seite liegen soll, ist noch unklar. Aufgrund der Schwierigkeit für Verleih-Systeme mit einer pauschalen Helmpflicht umzugehen – in Dänemark ist die Nutzung durch die Helmpflicht um bis zu 70 Prozent zurückgegangen – habe man davon abgesehen, heißt es aus dem Ministerium.Gibt es für E-Bikes und E-Scooter weitere neue Regeln?Für E-Bikes nicht. Bei den E-Scootern wird die Promillegrenze künftig von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Die Mitnahme von Waren sowie Personen wird untersagt, wobei Letzteres bereits jetzt gilt. Außerdem werden E-Scooter künftig mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein müssen.Was bedeutet das für E-Scooter-Verleiher?Die Geräte der meisten Verleiher sind weder mit einer Klingel noch mit Blinker ausgerüstet. Für Verleiher dürfte dies bedeuten, dass sie ihre Flotten nachrüsten müssen.Wann treten die neuen Regeln in Kraft?Der Entwurf der Novelle geht nun in eine sechswöchige Begutachtungsphase. In Stein gemeißelt ist also noch nichts. Die Änderungen in Bezug auf die kamerabasierte Verkehrsberuhigung sowie die E-Scooter und E-Bikes sollen aber am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Jene in Bezug auf die E-Mopeds erst am 1. Oktober 2026. Damit wolle man die Regelungen für die E-Mopd-Fahrer „verträglicher gestalten“ heißt es.


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